Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen beantragen
Beschreibung:

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Sie möchten Ihr Studium in Sachsen-Anhalt fortsetzen? Informieren Sie sich hier über die Anrechnung und Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistung.

Allgemeine Informationen

Dank der Hochschulreform ist ein Vergleich von Hochschulleistungen vereinfacht worden. Seit dem Bologna-Prozess können Sie Ihr Studium mit einem Bachelor bzw. einem Master abschließen.

Sie sammeln mit jedem erfolgreich abgeschlossenen Abschnitt Ihres Studiums sogenannte Credit-Points. Diese Credit-Points, auch Leistungspunkte genannt, werden je nach Arbeitsaufwand vergeben. Sie erhalten diese Credit-Points, wenn Sie die jeweilige Prüfung bestanden haben.

Diese Regelung gilt EU-weit.

Wenn Sie eine Zwischenprüfung an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgelegt haben, dürfen Sie Ihr Studium in Sachsen-Anhalt grundsätzlich fortsetzen. Darüber entscheidet die Hochschule, an der Sie weiter studieren möchten.

Wenn Sie bereits ein einen Hochschulabschluss (auch aus der DDR) haben, dürfen Sie ohne weiteres ein Studium aufnehmen.

Voraussetzungen

Sie müssen Ihre bisherigen Studienzeiten und -leistungen nachweisen können.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Anerkennung einer Studienleistung
  • Nachweise zur erbrachten Leistung
  • Beschreibung der bisherigen Studieninhalte

Gebühren (Kosten)

Keine.

Fristen

Keine.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Hochschule.

Verfahrensablauf

In der Regel müssen Sie für die Anerkennung einen Antrag bei der Hochschule stellen, bei der Sie zukünftig studieren möchten. Diese prüft dann, ob die Inhalte Ihres vorherigen Studiums mit den Inhalten des zukünftigen gleichwertig sind. Wenn die Inhalte zu stark voneinander abweichen, kann die neue Hochschule die Anerkennung verweigern.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

03.09.2020
Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung am 10.06.2024 aufgrund der vorhergehenden Kommunal- und Europawahl geschlossen bleibt.

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