Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Anerkennung von Prüflaboratorien und Messstellen beantragen
Beschreibung:

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Sie wollen Ihr Prüflabor oder Messstelle notifizieren lassen? Informieren Sie sich hier.

Allgemeine Informationen

Als Prüflabor und Messstelle müssen Sie zur Wahrnehmung staatlich veranlasster Prüf- und Überwachungsaufgaben notifiziert sein. Dazu muss Ihr Prüflabor oder Ihre Messstelle bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Entscheidung zu Ihrer Eignungsüberprüfung wird Ihnen in Form eines entsprechenden Bescheides bekanntgegebenen. Dieser wird bundesweit anerkannt.

Dieses Verfahren gilt in Sachsen-Anhalt in den Umweltbereichen Abfall und Luft.

Voraussetzungen

Ihr Prüflaboratorium/Ihre Messstelle muss:

  • den Geschäftssitz in Sachsen-Anhalt haben,
  • die erforderliche Fachkunde nachweisen,
  • zuverlässig, unabhängig und
  • entsprechend gerätetechnisch ausgestattet sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag
  • Nachweis der erforderlichen Fachkunde anhand einer fachmodulkonformen Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
  • aktuelles Qualitätsmanagementhandbuch
  • Gesellschaftsvertrag mit Angabe der vertretungsbefugten natürlichen bzw. juristischen Personen sowie aktueller Handelsregisterauszug
  • Auflistung der personellen Ausstattung
  • ggf. Nachweis über Art und Umfang der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
  • ggf. Kopie des Vertrages zwischen externem Probenehmer und Untersuchungsstelle
  • evtl. Kopie der Genehmigung für seuchenhygienische Arbeiten der Sicherheitsstufe S 2

Gebühren (Kosten)

Es fallen Gebühren an. Deren Höhe richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand.

Fristen

Die Notifizierung wird für maximal 5 Jahre erteilt. Einen Antrag auf Erneuerung sollten Sie spätestens 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung des Antrages beginnt mit Vorliegen der kompletten Unterlagen. Die Prüfung dauert 3 (Abfall) beziehungsweise 4 Monate (gemäß BImSchV).

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht Halle

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.

Anträge / Formulare

Verfahrensablauf

Bitte richten Sie einen Antrag unter Verwendung des jeweiligen Antragsformulars und Beifügung der dort angegebenen Nachweise zur Prüfung der Voraussetzung einer Notifizierung an die zuständige Stelle. Diese prüft Ihre Eignung als Prüflaboratorium oder Messestelle.

Weitere Informationen

Die Bekanntmachung der bundesweit gültigen Notifizierung  erfolgt im Recherche-​System-​Messstellen-Sachverständig (ReSyMeSa).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

06.04.2021
Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

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Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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