Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Anerkennung von Erste-Hilfe-Ausbildungsstellen beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Stellen, die Ausbildungen in Erster Hilfe und/oder lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung durch die für das Fahrerlaubniswesen oder das Gesundheitswesen zuständige Behörde.

Voraussetzungen

  • Es liegen keine Tatsachen vor, die den Antragsteller, bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen, und das Ausbildungspersonal für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen.
  • Die Befähigung für das Ausbildungspersonal ist nachgewiesen.
  • Geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen stehen zur Verfügung.

Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Unterweisung und der Ausbildung befassten Personen) verbunden werden.

Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines Fachgutachtens darüber anordnen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind.

Unterlagen gemäß der “Richtlinie für die Anerkennung und Überwachung von Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort und Ausbildung in Erster Hilfe."

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

Anträge / Formulare

Eine formlose Antragstellung ist möglich. Zu empfehlen ist vor Antragstellung eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle.

Weitere Informationen

Die amtliche Anerkennung gilt nur für das Territorium des Landes Sachsen-Anhalt. Eine Vorort-Überprüfung erfolgt bei Bedarf.

Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

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