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Bezeichnung:
Anerkennung als Rechtsanwalt mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
Beschreibung:

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Sie haben Ihre Ausbildung zum Rechtsanwalt im Ausland absolviert und möchten nun in Deutschland arbeiten? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung abgeschlossen haben, mit der Sie als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten dürfen, können Sie diesen Abschluss anerkennen lassen. Mit dieser Anerkennung dürfen Sie in Deutschland als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin arbeiten.

Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von den Voraussetzungen unterscheidet, müssen Sie zunächst eine Eignungsprüfung ablegen.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf eines europäischen Rechtsanwalts berechtigt

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • ein Nachweis der Berechtigung zum unmittelbaren Zugang zum Beruf des europäischen Rechtsanwalts,
  • ein Nachweis, dass mehr als die Hälfte der Mindestausbildungszeit in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz durchgeführt wurde, oder eine Bescheinigung über eine mindestens dreijährige Berufsausübung in einem dieser Staaten,
  • eine Erklärung darüber, ob und bei welchen Prüfungsämtern schon einmal ein Antrag gestellt oder eine Eignungsprüfung abgelegt wurde.

Welche Unterlagen ebenfalls benötigt werden, erfahren Sie beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt.

Gebühren (Kosten)

Die Gebühren hängen von Ihrem persönlichen Fall ab.

Fristen

Die Fristen sind in den Gemeinsamen Juristischen Prüfungsämtern unterschiedlich.

Für Sachsen Anhalt gilt:

Die Eignungsprüfung findet im Dezember statt. Sie müssen den Antrag bis zum 31. Juli einreichen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt in Berlin.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen Antrag beim Justizprüfungsamt
  • Das Justizprüfungsamt prüft, ob Sie während Ihrer Ausbildung alle Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die für die Tätigkeit als Rechtsanwalt in Deutschland erforderlich sind
  • In diesem Fall wird Ihr Abschluss anerkannt
  • Sollten sich Unterschiede ergeben, müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen
  • Die Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
  • Als schriftliche Prüfungsleistungen sind zwei Aufsichtsarbeiten anzufertigen.
  • Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und einem Prüfungsgespräch.
  • Über die erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung erteilt das Prüfungsamt eine Bestätigung. Eine nicht bestandene Eignungsprüfung darf zweimal wiederholt werden.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

05.01.2021

Unterstützende Institutionen

Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt

Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

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Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung am 10.06.2024 aufgrund der vorhergehenden Kommunal- und Europawahl geschlossen bleibt.

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