Wenn Sie als Einzelperson oder Organisation Sprachprüfungen für Pilotinnen und Piloten durchführen möchten, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt eine Anerkennung als Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen beantragen.
Personen, die im Luftfahrtsektor tätig sind – zum Beispiel Pilotinnen und Piloten – müssen über die nötigen Fremdsprachenkenntnisse verfügen und diese auch nachweisen, unter anderem in Form von einem Sprachnachweis in der eigenen Lizenz. Derartige Sprachprüfungen nehmen anerkannte Stellen ab. Organisationen und Einzelpersonen, die sich als Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen anerkennen lassen möchten, müssen einen Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stellen.
Als Einzelperson können Sie folgende Leistungen beantragen:
Als Organisation können Sie folgende Leistungen beantragen:
Stellen, die vom LBA für die Abnahme von Sprachprüfungen anerkannt werden, müssen die Voraussetzungen nach Anlage 2 zu § 125a LuftPersV nachweisen durch:
Für den Antrag als Einzelprüferin oder Einzelprüfer auf Anerkennung als Stelle für die Abnahme von Verlängerungsprüfungen zum Nachweis der englischen Sprache für Stufe 4:
Für den Antrag als Einzelprüferin oder -prüfer auf Änderung oder Erweiterung der Anerkennung für die Abnahme von Verlängerungsprüfungen:
Für den Antrag als Organisation auf Anerkennung als Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen (anerkannte Organisation):
Für den Antrag als anerkannte Organisation auf Änderung des Prüfstellenhandbuchs:
Für den Antrag als anerkannte Organisation auf Änderung oder Erweiterung der Anerkennung:
Im Falle einer Vertretung:
Aktuell fallen für Organisationen keine Gebühren an bei:
Anträge im Zusammenhang mit der Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen können Sie im Online-Verfahren stellen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)