Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.
Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:
Das gilt für:
Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfrei gestellt, wenn
Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:
Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1
Für die Zulassung einer Ausnahme
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Sie können Widerspruch einlegen.
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt