Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.
Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:
Das gilt für:
Dies gilt auch, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handelt, welches weder der Baugenehmigungspflicht noch der Genehmigungsfreistellung unterliegt.
Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
Antrag (digital oder schriftlich)
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:
Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1
Für die Zulassung einer Ausnahme
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006V6Anlage1
Sie können Widerspruch einlegen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Sie dürfen mit der Baumaßnahme erst beginnen, wenn über Ihren Antrag auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden wurde. Das gilt auch für verfahrensfreie Bauvorhaben.
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt