Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Änderungen beim Fernlehrgang melden
Beschreibung:

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Sie haben Änderungen bei Ihrem Fernlehrgang vorgenommen? Diese müssen zugelassen werden.

Allgemeine Informationen

Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.

Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

Voraussetzungen

Eine wesentliche Änderung bei einem Fernlehrgang ist eingetreten.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
  • Infomaterial für Teilnehmer
  • von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial

Gebühren (Kosten)

Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro

Fristen

Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 3 Monaten

Zuständige Stelle

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Peter-Welter-Platz 2

50676 Köln

Tel.: +49 221 921207-0

Fax.: +49 221 921207-20

E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de

Fachlich freigegeben durch

Leiter der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Fachlich freigegeben am

30.11.2012
Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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Do 13:00 bis 15:30 Uhr
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