Sie erhalten für ein Sozialstrukturförderungs-Projekt Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)? Dann müssen Sie sich außerplanmäßige Änderungen im Projektverlauf vom BMZ bewilligen lassen.
Das BMZ muss sämtliche Änderungen bewilligen, die
des Projekts betreffen.
Stellen Sie dafür einen Änderungs- beziehungsweise Aufstockungsantrag an das BMZ.
In folgenden Fällen müssen Sie einen Änderungsantrag stellen:
Einen Aufstockungsantrag können Sie stellen, wenn sich die im Finanzierungsplan veranschlagten Ausgaben und die im Zuwendungsbescheid bewilligten Ausgaben erhöhen.
In Ihrem Änderungs- beziehungsweise Aufstockungsantrag geben Sie an, um welche Änderung es sich handelt und fügen nötige Unterlagen an.
Sie erhalten für ein Projekt der Sozialstrukturförderung Zuwendungen vom BMZ.
Die Muster für die erforderlichen Unterlagen finden Sie als Anlagen der Richtlinien für die Förderung:
Es fallen keine Kosten an.
5 Tage bis 3 Monate
Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Ihren Änderungsantrag für ein Projekt der Sozialstrukturförderung können Sie online über das Bundesportal oder formlos per E-Mail oder Post stellen.
Änderungsantrag online über das Bundesportal einreichen:
Änderungsantrag per E-Mail oder Post einreichen:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Maßnahmen der Gesellschafts- und Sozialstrukturpolitik Änderung
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