Ausländische Investmentfonds, deren inländische Einkünfte zu Unrecht nicht oder zu niedrig besteuert wurden, müssen dies melden und die Steuern nachzahlen.
Seit dem 1.1.2018 unterliegen Investmentfonds mit ihren
Ausländische Investmentfonds müssen inländische Einkünfte, für die zu Unrecht
Die Investmentfonds müssen schriftlich eine Anzeige zur Nachentrichtung von Steuerabzugsbeträgen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.
Die Anzeige zur Nachentrichtung von Steuerabzugsbeträgen auf inländische Beteiligungseinnahmen müssen einreichen:
Bei der Anzeige zur Nachentrichtung müssen sie einreichen:
keine
Die Anzeige zur Nachentrichtung von Steuerabzugsbeträgen auf inländische Beteiligungseinnahmen müssen Sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.
§ 6 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 InvStG i.V.m . § 44 Absatz 5
Satz 2 EStG i. V. m. § 167 Absatz 1 AO und § 155 AO
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Nachentrichtung von nicht oder zu niedrig vorgenommenem Steuerabzug von Einkünften i. S. d. § 6 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 InvStG Durchführung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal