Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen die Absicht haben, einen Geschäftsleiter zu benennen oder eine Person mit der Einzelvertretung Ihres Instituts zu bevollmächtigen und diese Absicht vollzogen, aufgegeben oder geändert haben, müssen Sie die BaFin informieren.
In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung
der betreffenden Person wesentlich sind.
Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.
Für die Mitteilung müssen Sie nichts bezahlen.
Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.
unterschiedlich, fallabhängig
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Sie möchten die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung eines Geschäftsleiters bzw. der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts informieren:
Bundesministerium der Finanzen