Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans benennen wollen, müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die BaFin informieren.
Sie wollen als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen ein Mitglied oder stellvertretendes Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans benennen? Dann müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informieren.
In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung der betreffenden Person wesentlich sind in Bezug auf:
Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.
Die Benennung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans muss der Deutschen Bundesbank oder der BaFin unter Angabe der folgenden Informationen mitgeteilt werden:
Diese Tatsachen müssen Sie sofort mitteilen, nachdem Sie von ihnen erfahren haben.
1. Einreichung per Post oder E-Mail:
Der Schwerpunkt des Lebenslaufs hat auf den Stationen des Berufslebens zu liegen. Bei den einzelnen Stationen ist nicht nur das Jahr, sondern auch der Monat des Beginns und des Endes einer Tätigkeit anzugeben.
2. Elektronische Einreichung über das Portal zur Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin (MVP-Portal):
Für die Information müssen Sie nichts bezahlen.
Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen müssen Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans informieren.
Sie können die Anzeige per Post, per E-Mail oder online über das MVP-Portal einreichen.
1. Einreichung per Post oder E-Mail
2. Einreichung über das MVP-Portal
Über nachträgliche Änderungen informieren Sie oder die bestellte Person bitte mit dem Formular "Nachlieferungen / allgemeine Mitteilungen ARM / VRM".
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Anzeige eines Instituts i.S.d. KWG über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal