Wenn Sie als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen die Absicht haben, eine Person für die Geschäftsleitung zu benennen oder eine Person mit der Einzelvertretung Ihres Instituts zu bevollmächtigen, müssen Sie die Deutsche Bundesbank und die BaFin informieren.
In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung
der betreffenden Person wesentlich sind.
Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.
Der Schwerpunkt des Lebenslaufs muss auf den Stationen des Berufslebens liegen. Bei den einzelnen Stationen ist nicht nur das Jahr, sondern auch der Monat des Beginns und des Endes einer Tätigkeit anzugeben.
Für die Mitteilung müssen Sie nichts bezahlen.
Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.
unterschiedlich, fallabhängig
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Sie möchten die BaFin über die Absicht der Bestellung einer Person für die Geschäftsleitung und die Absicht der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts zu informieren:
Bundesministerium der Finanzen