Sie möchten eine Amateurfunkzulassung in Deutschland erhalten und besitzen bereits eine ausländische Amateurfunkgenehmigung oder Amateurfunkprüfungsbescheinigung? Dann können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Bundesnetzagentur anerkennen lassen.
Wenn Sie in Deutschland eine Amateurfunkzulassung erhalten möchten, müssen Sie zuvor eine Amateurfunkprüfung absolvieren.
Falls Sie jedoch bereits eine ausländische Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder eine ausländische Amateurfunk-Genehmigung besitzen, können Sie sich diese unter bestimmten Bedingungen als gleichwertig anerkennen lassen. Stellen Sie dafür einen Antrag bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Die BNetzA kann Ihre Dokumente nur anerkennen, wenn die Anforderungen und Inhalte der von Ihnen absolvierten ausländischen Prüfung gegenüber denen der deutschen Amateurfunk-Prüfung als gleichwertig einzustufen sind.
Die BNetzA kann Ihren Antrag schneller bearbeiten, wenn Sie eine der folgenden ausländischen Prüfungsbescheinigungen besitzen:
Falls Sie Ihre Amateurfunk-Prüfung in einem Land abgelegt haben, das der CEPT-Empfehlung T/R61-02 beigetreten ist und dementsprechend eine HAREC ausstellen kann, sollten Sie gegebenenfalls bei dieser ausländischen Verwaltung eine Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung gemäß CEPT-Empfehlung T/R 61-02 (HAREC) beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie im Ausland eine Amateurfunkprüfung abgelegt haben, die den Anforderungen des ERC-Reports 32 entspricht.
Es gibt keine Frist.
Ihren Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder -Genehmigung können Sie online, per E-Mail oder Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen
Online-Antrag:
Antrag per E-Mail oder Post:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Dienstleistungszentrum 10