Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine mehrsprachige Geburtsurkunde ausstellen lassen. Der mehrsprachige Vordruck enthält unter anderem die Sprachen englisch, französisch, spanisch, italienisch. Die Urkunde bedarf in den Vertragsstaaten des Übereinkommens keiner weiteren Beglaubigung (Legalisation/Apostille).
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Landesrecht an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.
keine
Wenden Sie sich an das Standesamt.
Persönliche Antragstellung:
Beantragung per Post oder Telefax:
Online-Beantragung:
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
keine
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, Abteilung 1 – Staats- und Verwaltungsrecht