Zur Finanzierung innovativer Projekte in der Land- und Forstwirtschaft, dem Wein- und Gartenbau sowie der Fischerei und Aquakultur können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen sowie als Forschungseinrichtung eine Innovationsförderung beantragen.
Das von der Landwirtschaftlichen Rentenbank gebildete und verwaltete Zweckvermögen des Bundes unterstützt Sie finanziell bei folgenden Vorhaben:
Das Verfahren zum Antrag auf eine Förderung ist sowohl bei Experimentellen Entwicklungsvorhaben als auch bei Markt- und Praxiseinführungen zweistufig. Bei der anschließenden Nutzung von Demonstrations- oder Pilotprojekten werden die daraus erzielten Einnahmen von den förderfähigen Kosten abgezogen.
Nicht gefördert werden Vorhaben,
Sie dürfen Ihre zu fördernde Maßnahme erst nach Antragsstellung beginnen. Bei Investitionen gilt als Vorhabenbeginn der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen. Planungsleistungen dürfen Sie vor Antragsstellung erbringen.
Förderungsfähig sind Vorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen, die mindestens eine der folgenden Merkmale erfüllen:
Vollständige und aussagekräftige Projektskizze des innovativen Projekts, bestehend aus:
Weitere erforderliche Unterlagen sind:
Hinweis: Sofern Ihr Vorhaben als Verbund mit mehreren Projektpartnern geplant ist, sind neben der gemeinsamen Projektskizze für jeden Verbundpartner separate Vorkalkulationen/ Finanzierungspläne einzureichen.
keine
Vom Antragsaufkommen abhängig
Formulare:
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Die Förderung müssen Sie schriftlich beantragen.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Innovationsförderung der Landwirtschaftlichen Rentenbank aus dem Zweckvermögen des Bundes Gewährung
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