Wenn Sie TV-Programme bundesweit anbieten wollen, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Behörde des Landes, in dem Sie Ihren Betriebssitz haben.
Eine Zulassung für bundesweit verbreitete TV-Programme darf nur an eine natürliche oder juristische Person erteilt werden, die
Eine Zulassung darf nicht erteilt werden an juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Kirchen und Hochschulen, an deren gesetzliche Vertreter und leitende Bedienstete sowie an politische Parteien und Wählervereinigungen. Gleiches gilt für mit Vorgenannten aktienrechtlich verbundene Unternehmen.
Ein Antrag kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden, sofern kein Ausschreibungsverfahren der MSA mit Ausschlussfrist stattfindet.
Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA)