Mit dem ESF Plus-Programm "INQA-Coaching" können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Unterstützung bei der digitalen Transformation in Ihrem Betrieb beantragen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), den digitalen Wandel zu bewältigen. Zu diesem Ziel existiert das INQA (Initiative Neue Qualität der Arbeit)-Coaching.
Das Programm richtet sich
Als Unternehmen unterstützt Sie INQA-Coaching bei der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen für die digitale Transformation. Das Coaching zielt darauf ab, Fachkräfte zu sichern und eine mitarbeiterorientierte und zukunftsfähige Unternehmenskultur zu schaffen. Im Rahmen der Beratung fördert INQA-Coaching Ihr Unternehmen dabei, Lern- und Experimentierräume einzurichten, um dort neue Arbeitsweisen zu erproben.
Das Programm INQA-Coaching hat 3 Programmbereiche:
INQA-Beratungsstellen (IBS):
Die IBS begleiten den Beratungsprozess administrativ. Sie stellen Qualität und Nachhaltigkeit der Beratung sicher, leisten Programmunterstützung und bewerben das Programm regional.
Coaching für kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
Der Beratungs- beziehungsweise Coaching-Prozess ist dreistufig und orientiert sich am Bedarf Ihres Unternehmens.
Übergeordnetes Zentrum INQA-Coaching (ÜZ):
Das übergeordnete INQA-Coaching-Programmkoordinierungszentrum soll die Vernetzung der einzelnen Akteure im Programm und mit anderen Programmen und Akteuren unterstützen. Außerdem stellt es die Qualität der Beratung sicher und fördert diese.
Art und Umfang
Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben im Handlungsfeld KMU und IBS sowie 90 Prozent im Handlungsfeld ÜZ.
Ein Projekt läuft in der Regel von Programmstart im Frühling 2023 bis zum 31.12.2027. Der frühestmögliche Startzeitpunkt der Projekte (für Träger von IBS oder ÜZ) ist der 01.02.2023. KMU können voraussichtlich ab April 2023 mit dem Programmstart rechnen.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) ist das Programm INQA-Coaching ist das Nachfolgeprogramm von unternehmensWert:Mensch (uWM) plus der ESF-Förderperiode 2014-2020.
Anträge für den Programmbereich KMU können stellen:
Rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen, die
Anträge für den Programmbereich IBS können stellen:
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die ihren
gemäß der Förderrichtlinie nachweisen können. Das können etwa Kammern, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften oder Bildungswerke sein.
Eine Weiterleitung der Zuwendung an Teilprojektpartner ist möglich.
Anträge für den Programmbereich ÜZ können stellen:
Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die
gemäß der Förderrichtlinie nachweisen können.
Bei der Interessenbekundung und Antragstellung müssen Sie einreichen:
Von den Trägern werden 80 Prozent für IBS und 90 Prozent für ÜZ übernommen.
KMU gehen für die Beratung in Vorleistung. Wenn Sie das Coaching durchgeführt haben, können 80 Prozent der Kosten erstattet werden.
Antrag auf Kostenübernahme (KMU):
Der Antrag muss bei der DRV KBS innerhalb eines Zeitraums von einem Monat nach Beendigung des INQA-Coachings, beziehungsweise 8 Monate nach Ausstellung des Beratungsschecks, eingehen
Antrag auf Trägerschaft (IBS, ÜZ):
Die Teilnehmenden am Auswahlverfahren, deren Interessenbekundungen positiv bewertetet wurden, werden nach Entscheidung des Zuwendungsgebers aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag bei der DRV KBS über das Förderportal Z-EU-S zu stellen. Dieser muss innerhalb von 8 Wochen eingereicht werden.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Aus Sicht von KMU:
Schritte aus Sicht der Träger (für IBS, ÜZ):
Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
Zu Schritt 2:
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Es gibt folgende Hinweise:
Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.
Bitte nutzen Sie die elektronische Form vorrangig.
Nur in Ausnahmefällen können Sie bei der Bewilligungsbehörde die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.
In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.
Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h) gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nummer 2021/1057
Verordnung (EU) Nummer 2021/1060
§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Absatz 1
Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen
Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (BNBest-P-ESF-Bund)
Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "INQA-Coaching" vom 04.08.2022 (BAnz AT 16.08.2022 B1)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Referat I4 "Transfer und betriebliche Praxis, Human Resources (HR) Strategien" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Außer Kraft - ESF Plus-Bundesprogramm "INQA Coaching" Bewilligung
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