Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Rentenberatung erbringen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:

  • gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
  • soziales Entschädigungsrecht,
  • übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.

Voraussetzung
Erforderlich ist  ein Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten.

Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit.

Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.

Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 Rentendienstleistungsgesetz.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Erteilung einer Rentenberatungserlaubnis ist der Präsident des Landgerichts Halle.

Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Kontaktdaten Verwaltung

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