Wenn Sie eine ortsfeste Amateurfunkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr betreiben, können Sie beantragen, dass die Bundesnetzagentur diese in die Datenbank für elektromagnetische Felder (EMF-Datenbank) aufnimmt.
Als Amateurfunkerin oder Amateurfunker können Sie Ihre Amateurfunkanlage in der öffentlichen Datenbank für elektromagnetische Felder (EMF-Datenbank) eintragen lassen. Bei der EMF-Datenbank handelt es sich um eine GIS-Anwendung. Der Standort Ihrer Amateurfunkanlage ist dann für die Öffentlichkeit sichtbar.
Die Zustimmung für die Anzeige in der EMF-Datenbank kann parallel mit der Anzeige der Amateurfunkanlage bei der Bundesnetzagentur oder auch im Nachhinein gegeben werden. Sie können die Zustimmung auch widerrufen. Ihre Funkanlage wird dann innerhalb von 2 Wochen aus der EMF-Datenbank entfernt.
Damit Sie eine ortsfeste Amateurfunkanlage ab 10 Watt (EIRP) betreiben können, müssen Sie vorab bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sie müssen:
Für Ihre Zustimmung zur Aufnahme in die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur müssen Sie keine Unterlagen einreichen.
Es gibt keine Frist.
Die Funkamateurin beziehungsweise der Funkamateur kann auch nach erfolgter Einverständniserklärung die Löschung der Eintragung nach § 9 Absatz 5 Satz 2 BEMFV beantragen, sodass die Löschung erfolgen muss.
Sie können die Veröffentlichung Ihrer Amateurfunkanlage in der EMF-Datenbank online oder per Post beantragen.
Veröffentlichung online beantragen:
Veröffentlichung per Post beantragen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Anzeige ortsfeste Amateurfunkstelle mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr Veröffentlichung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal