Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Anerkennung für Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG beantragen
Beschreibung:

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Sie möchten als Sachverständiger oder Untersuchungsstelle in der EU für Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz hochwertige Dienstleistungen erbringen? Dann können Sie einer behördliche Anerkennung beantragen. Diese dient als Qualifikationsnachweis gegenüber Auftraggebern.

Allgemeine Informationen

Das Bodenschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass die Qualifikation von Sachverständigen und Untersuchungsstellen durch eine zuständige Behörde anerkannt werden kann.

Besonders qualifizierte Personen (Sachverständige) oder Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Probenehmer) können dazu in einem Bundesland ihre jeweilige Anerkennung beantragen. Diese Anerkennung ist dann bundesweit gültig. Das zu durchlaufende Verfahren richtet sich nach Recht des Bundeslandes, in dem die Anerkennung beantragt wird. Sollte dieses Land keine eigenes landesrechtliches Anerkennungsverfahren vorhalten, richtet es sich nach dem Recht des Landes, in dem das Verfahren durchgeführt wird.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Entscheidung in schriftlicher Form.
Anerkannte Sachverständige und Untersuchungsstellen werden außerdem in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa
www.resymesa.de bekannt gegeben, damit Dienstleistungsinteressenten zu diesenLeistungserbringern Kontakt aufnehmen können.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.

Rechtsgrundlage

Landesbodenschutzgesetze

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Fachlich freigegeben am

24.09.2020
Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung am 10.06.2024 aufgrund der vorhergehenden Kommunal- und Europawahl geschlossen bleibt.

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