Sie haben im Ausland eine Weiterbildung zur Fachtierärztin oder zum Fachtierarzt erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung als Fachtierärztin oder Fachtierarzt unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Die Qualifikation zur Fachtierärztin oder Fachtierarzt muss in Deutschland anerkannt werden. Das bedeutet: Sie benötigen eine Anerkennung, wenn Sie in dem gewählten Bundesland die Bezeichnung „Fachtierärztin“ oder „Fachtierarzt“ für Ihre Spezialisierung führen möchten.
Mit der Ausbildung als Fachtierärztin oder Fachtierarzt haben Sie eine medizinische Spezialisierung zu Ihrer Qualifikation als Tierärztin oder Tierarzt im Ausland erworben. Für die Arbeit als Tierärztin oder Tierarzt in Deutschland benötigen Sie zunächst die Approbation oder eine Berufserlaubnis. Um als Fachtierärztin oder Fachtierarzt in Deutschland arbeiten zu können, müssen Sie zudem die Anerkennung Ihrer Weiterbildung als Fachtierärztin oder Fachtierarzt beantragen. Damit dürfen Sie die Bezeichnung „Fachtierärztin“ oder „Fachtierarzt“ in Ihrer jeweiligen Spezialisierung führen.
Hinweis: Sie dürfen die Bezeichnung für Ihre Spezialisierung nur führen, wenn es eine entsprechende Weiterbildungsbezeichnung auch in Deutschland gibt.
Die Erlaubnis wird von der zuständigen Landestierärztekammer nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Voraussetzungen erteilt.
Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.
Je angefangene Viertelstunde: EUR 15,00
Es gibt keine Frist.
Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
Formulare vorhanden: Nein
Sie müssen den Antrag schriftlich und auf Deutsch stellen. Die zuständige Stelle kann anordnen, dass Sie persönlich erscheinen müssen.
Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie in Deutschland schon die Approbation als Tierärztin oder Tierarzt oder eine Berufserlaubnis haben.
Die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsbezeichnung als Fachtierärztin oder Fachtierarzt beantragen Sie bei der zuständigen Landestierärztekammer:
Wenn wesentliche Unterschiede festgestellt werden, wird Ihnen die Gleichwertigkeit Ihrer Fachtierarztqualifikation nicht bescheinigt:
Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Bundesinstitut für Berufsbildung