Sie möchten Ihr Studium und Ihren Beruf vereinbaren? Informieren Sie sich hier über die Möglichkeit des Teilzeitstudiums.
Ein Teilzeitstudium sorgt für finanzielle und zeitliche Entlastung. Bei einem Teilzeitstudium absolvieren Sie die gleichen Module wie Vollzeitstudierende. Sie haben hierfür aber mehr Zeit. Pro Semester müssen Sie nur die Hälfte der Leistungen erbringen bzw. Module belegen. Dadurch verlängert sich Ihre Regelstudienzeit.
Sie können ein Teilzeitstudium nur beginnen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund haben.
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Sie
Welche Studiengänge für ein Teilzeitstudium geeignet sind, entscheidet die jeweilige Hochschule. An einige Hochschulen können Sie nicht von Beginn an in Teilzeit studieren.
Darüber hinaus müssen Sie auch Unterlagen für die Immatrikulation einreichen:
Sie müssen für ein Studium Semesterbeiträge bezahlen.
Zudem können auch Studiengebühren anfallen, z.B. bei einem Seniorenstudium oder Zweitstudium.
Sie müssen den Antrag rechtzeitig vor dem Semesterbeginn stellen.
Bitte wenden Sie sich an die Hochschule.
Sie finden den Antrag auf ein Teilzeitstudium meist online auf der Internetseite der Hochschule.
Wenn Sie sich für ein Teilzeitstudium entscheiden, müssen Sie sich zunächst bei der Hochschule für ein Studium bewerben.
Informieren Sie sich online oder bei der betroffenen Hochschule, ob Ihr gewünschter Studiengang auch für ein Teilzeitstudium geeignet ist.
Wenn Sie noch nicht immatrikuliert sind, reichen Sie neben Ihrer Bewerbung alle Unterlagen und Nachweise ein, die für die Immatrikulation wichtig sind. Ob Sie von Beginn an in Teilzeit studieren können, erfahren Sie bei der Hochschule.
Sollten Sie bereits immatrikuliert sein, können Sie den Antrag auf ein Teilzeitstudium vor jedem Semester stellen. Senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Teilzeit innerhalb einer bestimmten Frist an die Hochschule.
An einigen Hochschulen müssen Sie vor und an einigen nach der Antragstellung an einer Studienfachberatung teilnehmen.
Sie erhalten die Entscheidung Ihres Antrages schriftlich von der Hochschule.
Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt