Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt - beauftragen.
In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls bestimmen, ob Sie ein reduziertes Prüfprogramm in Anspruch nehmen wollen.
Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
mindestens 50 €
Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:
Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten.
Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen.
Sie können die Baugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.
Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.
Ihr Antrag ist grundsätzlich automatisch genehmigt, wenn Sie nach 3 Monaten keinen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde erhalten haben.
Widerspruch
Klage vor einem Verwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt
untere Bauaufsichtsbehörde
Eine Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:
Zahlen Sie die Gebühren.
Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Änderung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
§ 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
§ 62 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
§ 63 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO)
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)
Anlage für die Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt