Wenn Sie als Filmverleih einen künstlerisch anspruchsvollen Film in die Kinos bringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Als gewerblicher Filmverleih können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, wenn Sie einen künstlerisch anspruchsvollen Film verleihen. Die Förderung wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergeben.
Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu 100.000 EUR für Ihren Film erhalten.
Damit der Verleih gefördert werden kann, muss der Film insbesondere überwiegend deutsch finanziert worden sein.
Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie
eine Niederlassung in Deutschland bei Wohn- oder Geschäftssitz in einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz haben.
Es fallen keine Kosten an.
Die Einreichfristen sind auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unter der Rubrik Termine veröffentlicht.
Ungefähr 12 Wochen nach der Jurysitzung erfolgt die Ausstellung des Zuwendungsbescheides durch die Filmförderungsanstalt. Die Dauer der Bearbeitung variiert je nach Vollständigkeit der Unterlagen.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Sie müssen den Antrag auf Verleihförderung online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.
Förderung online beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Bei Bewilligung: nach der ersten öffentlichen Aufführung des Films müssen Sie eine Kopie an das Bundesarchiv schicken, sofern dieser Verpflichtung nicht schon anderweitig nachgekommen wurde.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Verleihförderung Bewilligung für programmfüllende, künstlerisch anspruchsvolle Filme
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