Ausschüsse
Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben die folgenden ständigen Ausschüsse:
Beschließende Ausschüsse
• Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 47 Abs. 1 GO LSA
• Bau- und Vergabeausschuss gemäß § 47 Abs. 1 GO LSA
Beratender Ausschuss gemäß § 48 Absatz 1 GO LSA
• Ausschuss für Soziales, Schule, Kultur, Jugend und Sport
Der Hauptausschuss- und Finanzausschuss besteht aus acht Gemeinderäten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Der Ausschuss bestimmt aus den ehrenamtlichen Mitgliedern einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Ausschuss berät die Beschlüsse des Gemeinderates vor, die nicht in beschließenden Fachausschüssen vorberaten worden sind. Abschließend entscheidet er über:
1. die Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, deren Vermögenswert im Einzelfall 10.000 Euro übersteigt, jedoch nur bis zu einer Wertgrenze von 15.000 Euro,
2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, deren Vermögenswert im Einzelfall 20.000 Euro übersteigt, jedoch nur bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro,
3. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 44 Absatz 3 Nr. 7 und 10 GO LSA, wenn sie die Wertgrenze von 10.000 Euro übersteigen, jedoch nur bis zu einer Wertgrenze von 30.000 Euro.
4. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 44 Absatz 3 Nr. 13 GO LSA , wenn sie die Wertgrenze von 10.000 Euro übersteigen, jedoch nur bis zu einer Wertgrenze von 20.000 Euro, es sei denn es handelt sich um Rechtsgeschäfte aufgrund einer förmlichen Ausschreibung oder um Geschäfte der laufenden Verwaltung.
5. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 44 Absatz 3 Nr. 16 GO LSA , wenn sie die Wertgrenze von 10.000 Euro übersteigen, jedoch nur bis zu einer Wertgrenze von 30.000 Euro
6. Stundung von Forderungen im Einzelfall bei einer Höhe von mehr als 5.000 Euro bis zu 15.000 Euro und bei mehr als 12 bis zu 24 Monaten
| Vorsitzende parteilos | Döring, Petra | |
| Freie Wählergruppe Muldestausee | 1. | Fabig, Hans-Peter |
| Freie Wählergruppe Muldestausee | 2. | Müller, Klaus |
| Freie Wählergruppe Muldestausee | 3. | Dombek, Waldemar |
| Freie Wählergruppe Muldestausee | 4. | Hopfe, Katrin |
| Freie Wählergruppe Muldestausee | 5. | Kupfer, Jürgen |
| CDU-FDP | 6. | Kloppe, Hans Jürgen |
| CDU-FDP | 7. | Werner, Bodo |
| SPD-LINKE | 9. | Arendt, Uta |
Der Bau- und Vergabeausschuss besteht aus neun Gemeinderäten, von denen einer dem Ausschuss vorsitzt. Die Zuteilung des Ausschussvorsitzes erfolgt nach der Reihenfolge der Höchstzahlen nach d'Hondt. Die Fraktion, die den Vorsitzenden stellt, benennt auch den Vertreter für den Verhinderungsfall aus der Mitte der dem jeweiligen Ausschuss angehörenden Gemeinderäte der Fraktion.
Soweit es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, entscheidet der Bau- und Vergabeausschuss abschließend über:
1. die Erteilung des Einvernehmens zu Ausnahmen und zur Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes (§ 36 i. V. m. § 31 BauGB);
2. die Erteilung des Einvernehmens zu Abweichungen von den örtlichen Bauvorschriften (§ 85 Absatz 2 Bau LSA);
3. die Erteilung des Einvernehmens zu Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes (§ 36 i. V. m. § 33 BauGB);
4. die Erteilung des Einvernehmens zu Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung von besonderer Bedeutung ist (§ 36 i. V. m. § 34 BauGB);
5. die Erteilung des Einvernehmens zu Vorhaben im Außenbereich, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung von grundsätzlicher Bedeutung ist (§ 36 i. V. m. § 35 BauGB);
6. Prüfung der Anregungen im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem BauGB und Einwendungen bei Verfahren der Widmung, Einziehung, Teileinziehung und Umstufung von Straßen nach dem Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt;
7. alle Vergabeangelegenheiten von Bauleistungen nach der VOB, alle anderen Vergaben nach der VOF und VOL sowie über die Vergabe von Leistungen nach der HOAI und anderer Honorarordnungen, deren voraussichtlicher Auftragswert 10.000 Euro (ohne Mwst.) übersteigt, bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro im Einzelfall.
| Vorsitzender Freie Wählergruppe Muldestausee |
Schinnerling, Uwe |
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| Freie Wählergruppe Muldestausee | 1. | Bölke, Hans-Joachim |
| Freie Wählergruppe Muldestausee | 2. | Herrmann, Hendrik |
| Freie Wählergruppe Muldestausee | 3. | Richter, Lars |
| Freie Wählergruppe Muldestausee | 4. | Wehlert, Selgar |
| Freie Wählergruppe Muldestausee | 5. | Eisel, Thomas |
| CDU-FDP | 6. | Richter, Bernd-Hagen |
| CDU-FDP | 7. | Hintersdorf, Erich |
| SPD-LINKE | 8. | Hieroymus, Bernd |
Der beratende Ausschuss für Soziales, Schule, Kultur, Jugend und Sport besteht aus sieben Gemeinderäten. Vorsitzender in diesem Ausschuss ist ein ehrenamtliches Mitglied des Gemeinderate.
In den beratenden Ausschuss werden durch den Gemeinderat vier sachkundige Einwohner mit beratender Stimme berufen, sie sind ehrenamtlich tätig.
| Vorsitzende Freie Wählergruppe Muldestausee |
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| Freie Wählergruppe Muldestausee | 1. | Laurich, Reiner |
| Freie Wählergruppe Muldestausee | 2. | Kupfer, Jürgen |
| Freie Wählergruppe Muldestausee | 3. | Eisel, Thomas |
| CDU-FDP | 4. | Ingo Gondro |
| CDU-FDP | 5. | Wiecha, Detlef |
| SPD-LINKE | 6. | Zeidler, Ursula |
| Sachkundiger Einwohner | Hamella, Iris | |
| Sachkundiger Einwohner | Leißner, Dirk | |
| Sachkundiger Einwohner | Morawe, Hans Dieter | |
| Sachkundiger Einwohner | Brandt, Maik |