Ausschüsse

Der Gemeinderat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben die folgenden ständigen Ausschüsse:

Beschließende Ausschüsse
• Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 47 Abs. 1 GO LSA
• Bau- und Vergabeausschuss gemäß § 47 Abs. 1 GO LSA

Beratender Ausschuss gemäß § 48 Absatz 1 GO LSA
•  Ausschuss für Soziales, Schule, Kultur, Jugend und Sport

Der Hauptausschuss- und Finanzausschuss besteht aus acht Gemeinderäten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Der Ausschuss bestimmt aus den ehrenamtlichen Mitgliedern einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Ausschuss berät die Beschlüsse des Gemeinderates vor, die nicht in beschließenden Fachausschüssen vorberaten worden sind. Abschließend entscheidet er über:

1. die Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, deren  Vermögenswert  im Einzelfall  10.000 Euro übersteigt, jedoch nur bis zu einer Wertgrenze von 15.000 Euro,

2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, deren Vermögenswert im Einzelfall 20.000 Euro übersteigt, jedoch nur bis zu einer Wertgrenze von 50.000 Euro,

3. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 44 Absatz 3 Nr. 7 und 10 GO LSA, wenn sie die Wertgrenze von 10.000 Euro übersteigen, jedoch nur bis zu einer Wertgrenze von 30.000 Euro.

4. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 44 Absatz 3 Nr. 13 GO LSA , wenn sie die Wertgrenze von 10.000 Euro übersteigen, jedoch nur bis zu einer Wertgrenze von 20.000 Euro, es sei denn es handelt sich um Rechtsgeschäfte aufgrund einer förmlichen Ausschreibung oder um Geschäfte der laufenden Verwaltung.

5. Rechtsgeschäfte im Sinne des § 44 Absatz 3 Nr. 16 GO LSA , wenn sie die Wertgrenze von 10.000 Euro übersteigen, jedoch nur bis zu einer Wertgrenze von 30.000 Euro

6. Stundung von Forderungen im Einzelfall bei einer Höhe von mehr als 5.000 Euro bis zu 15.000 Euro und bei mehr als 12 bis zu 24 Monaten

Vorsitzende parteilos
Döring, Petra 
Freie Wählergruppe Muldestausee 1. Fabig, Hans-Peter
Freie Wählergruppe Muldestausee 2. Müller, Klaus
Freie Wählergruppe Muldestausee 3. Dombek, Waldemar
Freie Wählergruppe Muldestausee 4. Hopfe, Katrin
Freie Wählergruppe Muldestausee 5. Kupfer, Jürgen
CDU-FDP 6. Kloppe, Hans Jürgen
CDU-FDP 7. Werner, Bodo
SPD-LINKE 9. Arendt, Uta

 

 

 

 

 

 

 

Der Bau- und Vergabeausschuss besteht aus neun Gemeinderäten, von denen einer dem Ausschuss vorsitzt. Die Zuteilung des Ausschussvorsitzes erfolgt nach der Reihenfolge der Höchstzahlen nach d'Hondt. Die Fraktion, die den Vorsitzenden stellt, benennt auch den Vertreter für den Verhinderungsfall aus der Mitte der dem jeweiligen Ausschuss angehörenden Gemeinderäte der Fraktion.

Soweit es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, entscheidet der Bau- und Vergabeausschuss abschließend über:

1. die Erteilung des Einvernehmens zu Ausnahmen und zur Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes (§ 36 i. V. m. § 31 BauGB);

2. die Erteilung des Einvernehmens zu Abweichungen von den örtlichen Bauvorschriften (§ 85 Absatz 2 Bau LSA);

3. die Erteilung des Einvernehmens zu Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes (§ 36 i. V. m. § 33 BauGB);

4. die Erteilung des Einvernehmens zu Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung von besonderer Bedeutung ist (§ 36 i. V. m. § 34 BauGB);

5. die Erteilung des Einvernehmens zu Vorhaben im Außenbereich, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung von grundsätzlicher Bedeutung ist  (§ 36 i. V. m. § 35 BauGB);

6. Prüfung der Anregungen im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen und sonstigen Satzungen nach dem BauGB und Einwendungen bei Verfahren der Widmung, Einziehung, Teileinziehung und Umstufung von Straßen nach dem Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt;

7. alle Vergabeangelegenheiten von Bauleistungen nach der VOB, alle anderen Vergaben nach der VOF und VOL sowie über die Vergabe von Leistungen nach der HOAI und anderer Honorarordnungen, deren voraussichtlicher Auftragswert 10.000 Euro (ohne Mwst.) übersteigt, bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro im Einzelfall.

Vorsitzender
Freie Wählergruppe Muldestausee


Schinnerling, Uwe
Freie Wählergruppe Muldestausee 1. Bölke, Hans-Joachim
Freie Wählergruppe Muldestausee 2. Herrmann, Hendrik
Freie Wählergruppe Muldestausee 3. Richter, Lars
Freie Wählergruppe Muldestausee 4. Wehlert, Selgar
Freie Wählergruppe Muldestausee 5. Eisel, Thomas
CDU-FDP 6. Richter, Bernd-Hagen
CDU-FDP 7. Hintersdorf, Erich
SPD-LINKE 8. Hieroymus, Bernd

 

 


 

 

 

 

 

Der beratende Ausschuss für Soziales, Schule, Kultur, Jugend und Sport besteht aus sieben Gemeinderäten. Vorsitzender in diesem Ausschuss ist ein ehrenamtliches Mitglied des Gemeinderate.
In den beratenden Ausschuss werden durch den Gemeinderat vier sachkundige Einwohner mit beratender Stimme berufen, sie sind ehrenamtlich tätig.

Vorsitzende
Freie Wählergruppe Muldestausee


Hopfe, Katrin 

Freie Wählergruppe Muldestausee 1. Laurich, Reiner
Freie Wählergruppe Muldestausee 2. Kupfer, Jürgen
Freie Wählergruppe Muldestausee 3. Eisel, Thomas 
CDU-FDP 4. Ingo Gondro
CDU-FDP 5. Wiecha, Detlef
SPD-LINKE 6. Zeidler, Ursula
Sachkundiger Einwohner   Hamella, Iris
Sachkundiger Einwohner   Leißner, Dirk
Sachkundiger Einwohner   Morawe, Hans Dieter
Sachkundiger Einwohner   Brandt, Maik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zurück