Der Gemeinderat der Gemeinde Muldestausee hat am 03.04.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Sonnenfarm“ in Burgkemnitz mit Begründung nebst deren Anlagen gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.
Die Gemeinde Muldestausee beabsichtigt in der Gemarkung Burgkemnitz die Errichtung einer Photovoltaikanlage für einen Solarpark zu ermöglichen. Das Plangebiet mit den Teilbereichen I bis VI befindet sich innerhalb der Gemeinde Muldestausee, zwischen den Ortschaften Muldenstein, Schlaitz, Burgkemnitz und nördlich des Muldestausees.
Der Geltungsbereich wird im Liegenschaftskataster wie folgt beschrieben:
Gemarkung Burgkemnitz
Teilbereiche I bis III:
Flur 5, Flurstück 91
Flur 6, Flurstück 80
Flur 5, Flurstücke 84, tlw. 88
Flur 6 Flurstück 56
Teilbereiche IV und V:
Flur 7, Flurstück tlw. 36, 37
Flur 8, Flurstücke tlw. 34, tlw. 37, 38
Teilbereich VI:
Flur 6, Flurstücke tlw. 62, 63
Flur 7, Flurstück 32
Flur 8, Flurstücke tlw. 36, 35
Die Lage des Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit den Teilbereichen I bis VI ist nachfolgend zu dieser Bekanntmachung dargestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Gemeinde Muldestausee eingesehen werden unter:
www.gemeinde-muldestausee.de
- Leben & Wohnen
- Bauen und Wohnen
- Öffentlichkeitsbeteiligung/ Trägerbeteiligung
Ebenso wird der Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Sonnenfarm“ (Stand Febr. 2024) mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Anlagen in der Zeit
vom 02.05.2024 bis einschließlich 04.06.2024
Montag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
in den Diensträumen des Bauamtes der Gemeinde Muldestausee im Verwaltungssitz Ortsteil Pouch, Neuwerk 3 in 06774 Muldestausee zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt. Es wird Auskunft erteilt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit umweltbezogenen Hinweisen und Informationen vor, welche mit öffentlich ausgelegt werden:
Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Stellungnahme 14.11.2023
- Referat 24: Hinweise zur Nutzung, Freiflächenanlagenverordnung, Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbund
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Stellungnahme 24.10.2023
- Referat 407 - Naturschutz: Hinweis Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Stellungnahme 16.11.2023
- Referat 402 - Immissionsschutz: Hinweis zu den Zuständigkeiten für Belange von Solarelementen und Umwelteinwirkungen von Transformatoren.
Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Stellungnahme 29.11.2023 und 18.12.2023
- Untere Wasserbehörde: Hinweise aus dem Wasserrecht - Ableitung von Niederschlagswasser, Umgang mit wassergefährdeten Stoffen
- Untere Abfallbehörde: Hinweise zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Abfallwirtschaftssatzung
- Untere Altlasten- und Bodenschutzbehörde: Hinweise und Ergänzungen zum § 1 BBodSchG, Einbringen von Materialien und Hinweise zu Probenahmen
- Untere Brandschutzbehörde: Hinweis bei Kampfmittelfindung
- Untere Bauordnungsbehörde: Hinweise zur rechtssicheren Erschließung und Löschwasserversorgung
- Untere Denkmalschutzbehörde: Allgemeiner Hinweis zum Denkmalschutzgesetz
- Untere Raumordnungsbehörde: Ergänzungen zur Raumordnung und Hinweis zu raumbedeutsamen Planungen
- Untere Naturschutzbehörde: Hinweise zu Schutzgebieten (LSG Verordnung) und Schutzobjekten, allgemeine Hinweise zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG,
Landesamt für Geologie und Bergwesen
Stellungnahme 08.11.2023
- Hinweis zum Grundwasserwiederanstieg,
- Auswirkung bei Einwirkungen der Geländeoberfläche,
- Empfehlung Baugrundgutachten
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt
Stellungnahme 03.11.2023
- Hinweis auf gesetzliche Meldepflicht im Falle bei Findung unerwarteter archäologischer Kulturdenkmale
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Stellungnahme 13.11.2023
- Allgemeine Hinweise zur Flächennutzung, Ausführungen zum Landwirtschaftsgesetz,
- Hinweis zu den Kompensationsmaßnahmen
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Stellungnahme 10.10.2023
- Allgemeine Hinweise zur Grenzeinrichtungen
LMBV mbH
Stellungnahme 13.11.2023
- Informationen zur Entwicklung des Grundwassers,
- Empfehlung zu Untersuchungen zur Beschaffenheit des Grundwassers,
- Hinweise zum Vorkommen von Grundwassermessstellen,
- Hinweise zum Baugrund
Naturpark Dübener Heide
Stellungnahme 14.11.2023
- Hinweise zu potentiellen Ausgleichsflächen und Beeinträchtigungen von Arten und Lebensräumen
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Stellungnahme 01.12.2023
- Allgemeine Hinweise zum Plangebiet, Regionalplanung
Während der gesamten Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail (info@gemeinde-muldestausee.de) und / oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Vorhaben-bezogenen Bebauungsplan abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Muldestausee, den 08.04.2024