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Beendigung schwebende Planverfahren / Umsetzung Beschlusslage Flächennutzungsplan

3. Änderung (Teilbereiche) des Bebauungsplanes Bootsanlegestelle und Wassersportzentrum Mühlbeck

Beendigung Planverfahren

Bebauungsplan „Wakeboardanlage nördlich der Halbinsel Pouch“


Der Gemeinderat Muldestausee setzt sukzessive die Beschlüsse zum rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde um. Im Rahmen dieses Verfahrens sowie hinsichtlich der Schranken des Landesentwicklungsplans wurden bereits zur Optimierung der Wohnflächenbilanz der Gemeinde Muldestausee im Bebauungsplangebiet „Am Kienbusch“ (Burgkemnitz) sowie „Am Pfarrfeld“ (Schlaitz) Teilaufhebungen von Bebauungsplänen rechtswirksam beschlossen sowie die vollständige Aufhebung des Bebauungsplangebietes Nr. 1 in Krina. Die beplanten Grundstücke befanden sich im ausschließlich privaten Eigentum und erfuhren seit Jahrzehnten keine Entwicklung, was die Möglichkeiten der Gemeinde in anderen Entwicklungsbereichen erheblich einschränkte.

In seiner Sitzung am 19.10.2022 beendete der Gemeinderat nunmehr zwei schwebende Planverfahren in Mühlbeck und Pouch.

Da in dem Planverfahren der 3. Änderung (Teilbereiche) des Bebauungsplanes Bootsanlegestelle und Wassersportzentrum Mühlbeck seit 5 Jahren kein Fortschritt erzielt wurde (Aufstellungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss vom 03.08.2016) und sämtliche Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange längst ihre Gültigkeit verloren, wurde das Verfahren nun beendet. Anlass der Planung war im Wesentlichen die Verschiebung eines Baufeldes für die damals noch vorhandene Tauchschule. Da die Goitzsche Tourismus GmbH als Hauptpächter der Goitzsche dem Betreiber der Tauchschule die Nutzungsmöglichkeiten in der Goitzsche bereits Anfang 2019 ohne Begründung oder Aussicht auf künftige Nutzungsmöglichkeiten kündigte, entfiel der Anlass der Planänderung und zugleich dieses wertvolle Freizeitangebot an der Goitzsche.

Weil auch der öffentliche Parkplatz im Eigentum des Zweckverbandes seine Funktion erfüllt, in gutem Zustand ist und eine kostenintensive Umgestaltung aus Sicht der Gemeinde Muldestausee nicht erforderlich ist, besteht keine Notwendigkeit das Planverfahren sachgrundlos fortzuführen. In enger Abstimmung mit der Blausee GmbH, dem See- und Waldresort und der Gemeinde Muldestausee wurde die Tauchschule an einem neuen Standort innerhalb der Gemeinde am Gröberner See in die dortige Entwicklung der Freizeitmöglichkeiten integriert.

Auch der über viele Jahre an der Goitzsche etablierten Bootsschule 2Water Wassersportzentrum wurde ab 2022 seitens der Goitzsche Tourismus GmbH per Entscheidung im Oktober 2021 jedwede Gewässerbenutzung dauerhaft gekündigt. Eine mögliche Ansiedlung im Bereich der ehemaligen Tauschschule war damit ebenso vom Tisch. Auch in diesem Fall konnte glücklicherweise die Bootsschule in der Gemeinde gehalten werden, indem diese – analog zur Tauschule – künftig die Angebote am Gröberner See bereichert.

Außerdem wurde das schwebende Planverfahren zum Bebauungsplan „Wakeboardanlage nördlich der Halbinsel Pouch“ per Gemeinderatsbeschluss beendet. Zu diesem Planverfahren wurde bislang lediglich ein Aufstellungsbeschluss zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung am 05.04.2017 gefasst, den die beiden betroffenen Ortschaftsräte Mühlbeck und Pouch damals bereits ablehnten. Insbesondere, da die Anlage zunächst ohne Genehmigung errichtet wurde.

Insbesondere der Ortschaftsrat Mühlbeck verwies darauf, dass die beabsichtigten Nutzungen in der Planung der gesamten Halbinsel mit Flächen für Sport, Freizeit und Erholung festgesetzt sind (Bebauungsplan Halbinsel Pouch in 3. Änderung mit Rechtskraft 2011). „Die Kurve mit der kleinen Insel ist absichtlich herausgenommen worden, um die Natur dort zu erhalten. Das ist mit der wasserrechtlichen Genehmigung des Landkreises und der Mitbenutzung der kleinen Insel zunichte gemacht worden.“

Im Rahmen der Renaturierung und Gestaltung der Goitzsche wurde im nördlichen Bereich der Halbinsel Pouch eine separate kleine Insel belassen mit Hinblick auf sich entwickelnde artenschutzfachlich wertvolle Bereiche und um diese herum sich wertvolle 10 bis 16 Meter breite Schilfröhrichte bildeten, die nach § 30 Abs. 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz als naturnahe Bereiche stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche gesetzlich geschützte Biotope sind. Durch das Vorhaben wurde entsprechend der Feststellungen der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld erheblich in den vorhandenen Schilfbereich auf 1000m² durch die Baustraße, die Zuwegung zu den Stegen und die Schaffung eines Strandbereiches sowie eines Technikgebäudes eingegriffen und der eigentlich vorgesehene Naturraum z.T. dauerhaft zerstört.

Sodann wurde eine Wasserrechtliche Genehmigung durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld am 21.05.2015 zur Errichtung einer Wakeboard- und Wasserskianlage nebst Stegen mit diversen Auflagen und Vermeidungsmaßnahmen erteilt, deren Erfüllungsstand nicht bekannt ist (z.B. Baustraße rückstandsfrei zurückbauen, ursprünglichen Zustand des Gewässers und der Böschungen widerherstellen, Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß begrenzen, Festlegung von Immisionsgrenzwerten Tag/Nacht zum Schutz der Poucher und Mühlbecker Wohn- und Ferienwohngebiete, Schutz von Röhrichten, großflächige Sicherung Biberburg, Erhalt vorhandener Gehölzbestände, insbesondere der drei Weiden, Anlage einer Weg- bzw. Gebäude begleitenden Sichtschutzhecke zur gezielten Besucherlenkung, Sicherung einer ungestörten Entwicklung verbleibender Ufer- und Schilfbereiche zwischen Insel und Festland, Schaffung von Bruthabitaten für die Flussseeschwalbe, Pflanzung von Weiden und Espen im Nahbereich Biberburg, alle baulichen Maßnahmen im Bereich zwischen Ufer und Wasserlinie nur nach objektkonkreter Bauuntersuchung…).

Trotz der Ablehnung durch die Ortschaftsräte schlugen Bürgermeister, Gemeindeverwaltung und der zuständige Bau- und Vergabeausschuss ein Planverfahren vor, um sämtliche Konfliktgegenstände (Ablehnung Dauerwohnnutzung auch für Betriebspersonal, Umfang Umweltprüfung, Eingriff in Naturhaushalt und Ausgleichsverpflichtungen, Schadstoffeinträge, mangelnde öffentliche Erschließung etc.) in einem transparenten und öffentlichen Verfahren unter Einbezug der Fachbehörden sowie der Bürgerschaft zu lösen.

Der Gemeinderat Muldestausee befasste sich am 05.04.2017 mit der Frage, ob ein Planverfahren begonnen werden soll. Gemeinderat Olenicak verwies auf die beabsichtigte Nutzungsänderung der Insel und konstatierte, dass die gem. Umweltbericht ersichtliche grundlegende Änderung der Nutzung nicht im Bau- und Vergabeausschuss besprochen worden wäre. Dabei verwies er auf Bürgerproteste, als die Insel verändert wurde und dass die Bürger über die Verfahrensweise empört waren. Mit der angestrebten Beschlussfassung soll seiner Meinung nach etwas legalisiert werden.

Bürgermeister Giebler verwies darauf, dass es sich lediglich um den Aufstellungsbeschluss handelt, mit diesem die Entwicklung vorangetrieben werden soll, die konkreten Abstimmungsbedarfe (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Genehmigungserfordernisse, Auflagen etc.) im Rahmen des Verfahrens unter Einbezug der Fachbehörden sowie der Öffentlichkeit geprüft und beraten werden.
Gemeinderat Ehrlich verwies auf das Maß der baulichen Nutzung und die Höhe der baulichen Anlagen. Dieses müsse intensiv diskutiert und geprüft werden. Die zulässigen Höhen sollen exakt festgelegt werden, da die Aussagen in den Planunterlagen nur schwammig sind. Auf die Anfrage des Gemeinderates Schinnerling wurde bestätigt, dass der Vorhabenträger sämtliche Kosten zu tragen hat, insbesondere auch zur Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Bürgermeister schlug vor, dass der Planer bei der nächsten Bau- und Vergabeausschusssitzung anwesend sein soll, um unter anderem die vorgetragenen Kritikpunkte zu diskutieren und die Unterlagen anzupassen. Gemeinderat Gondro verwies darauf, dass es sich mit dem Aufstellungsbeschluss um die Eröffnung des Verfahrens handelt, nicht mehr. Er sieht hier jedoch, dass in Bezug auf die Beschlussfassung „Tauchschule Mühlbeck“ mit zweierlei Maß gemessen wird.

Nach ausführlicher Diskussion bestätigte mit 22-Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen am 05.04.2017 der Gemeinderat den Beginn eines Planverfahrens. Seitdem gibt es zur Sache keinen wesentlichen Planungsfortschritt. Die letzte Vorberatung zum Verfahren führte der Bau- und Vergabeausschuss am 22.07.2020 durch, wobei im Ergebnis die vom Vorhabenträger vorgelegte Planung zur Erweiterung des Geltungsbereiches und der Entwurf mit der Aufforderung zur Klärung diverser offener Fragen einstimmig zurückgewiesen wurde. Auch bei dieser Entwurfsvorlage hatten beide Ortschaftsräte Mühlbeck am 14.07.2020 und Pouch am 18.06.2020, jeweils einstimmig, die Beschlussfassung abgelehnt. In der Folge wurde mit Schreiben vom 13.08.2020 der Vorhabenträger, die Goitzsche Tourismus GmbH aufgefordert, den Planentwurf anzupassen sowie ergänzende Erläuterungen vorzunehmen.

Die Mängel bzw. Anpassungserfordernisse, welche zur Zurückweisung der Entwurfsplanung führten, waren unter anderem:

- kein qualifiziertes und leistungsfähiges Planungsbüro gebunden und der Gemeinde benannt,
- fehlende Vorlage sämtlicher eingegangener Stellungnahmen zum Planverfahren aus der ersten Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung,
- Anpassung des Geltungsbereiches, sodass dieser von der damals schwebenden Planung der 4. Änderung B-Plan Halbinsel Pouch (zwischenzeitlich beendet) abgegrenzt und nicht doppelt beplant wird,
- Vorlage der Zustimmung, dass ein weiterer privater Grundstückseigentümer zustimmt, dass sein Nachbargrundstück mit einem künftigen Weg beplant werden darf oder Anpassung der Planzeichnung unter Ausschluss des Privatgrundstücks,
- Berücksichtigung in der Planzeichnung, dass die vorgegebenen Mindestabstände zwischen Strand, Steganlagen gem. der Verordnung zur Regelung der Nutzung des Goitzschesees eingehalten werden,
- Vorlage detaillierter Erläuterungen zur beabsichtigten Erschließung der Anlagen,
- Klage der Agora GmbH gegen die öffentliche Widmung der im Bebauungsplan Halbinsel Pouch in der 3. Änderung (rechtskräftig seit 2011) festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen an der Einfahrt / Buswendeschleife auf der Halbinsel,
- folglich keine vorliegende öffentliche Erschließung des Grundstückes geregelt,
- widerrechtlicher Ausschluss der Öffentlichkeit durch Absperrmaßnahmen von für die Öffentlichkeit vorgesehenen Flächen,
- Ausschluss des im Eigentum der Gemeinde Muldestausee befindlichen Goitzscherundwanderweges aus dem Geltungsbereich, da ein verkehrsbehördlich angeordneter Geh- und Radweg,
- Ablehnung der Festsetzung des im Eigentum des Goitzsche Zweckverband befindlichen Rundwanderwegs als Privatweg.

Den Forderungen des Bau- und Vergabeausschusses der Gemeinde und den Ortschaftsräten folgte der Vorhabenträger bis heute nicht legte bislang keine notwendigen Zustimmungen für Grundstücksbenutzungen vor. Stattdessen wurden weitere Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet und regelmäßig genutzt. Über die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen liegt bislang kein Beleg vor. Regelmäßig erreichen die Gemeinde Beschwerden, dass:

Kraftfahrzeuge unzulässig auf dem Goitzscherundwanderweg fahren, der verkehrsbehördlich lediglich als Geh- und Radweg angeordnet ist, und Fußgänger und Radfahrer gefährden,
- angeordnete Verkehrszeichen regelmäßig ohne Zustimmung abgedeckt werden,
- auf Grünflächen wild gecampt wird,
- auf Grünflächen Fahrzeuge wild abgestellt werden.

Mit dem Sachverhalt befasste sich der Gemeinderat dennoch erneut im Rahmen der Beschlussfassung zum Flächennutzungsplan. In diesem Verfahren reichte der Vorhabenträger erneut Stellungnahmen ein und stellte fest, dass die Planungen gem. seiner letztvorgelegten Planung (ohne Änderungen) zur Anwendung kommen sollen. Darüber hinaus, dass der Ausweisung des Parkplatzes der Halbinsel Pouch als überörtliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz widersprochen wird, denn „die Darstellung einer überörtlichen Verkehrsfläche „Zweckbestimmung Parkplatz“ wird der tatsächlichen und künftigen Nutzung entsprechend den Darstellungen des vorliegenden FNP somit in keinster Weise gerecht, ist überdimensioniert und bedient sich privater Flächen, die zudem über eine Schranke des Eigentümers vom öffentlichen Raum abgeschnitten ist und auch künftig sein wird.“

Der Gemeinderat hat die Stellungnahmen bei 28 (von insgesamt 29) anwesenden Ratsmitgliedern mit 27 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme in seiner Sitzung am 12.01.2022 abgewogen:

„Zu dem aus dem Verfahren für die Halbinsel Pouch herausgelösten Plan für die Wakeboardanlage liegt kein von der Kommune beschlossener Entwurf vor. Es wurde lediglich ein Aufstellungsbeschluss gefasst, der vom Gemeinderat in der nächsten Sitzung [Anmerkung: nach Rechtskraft FNP] ebenfalls formal aufgehoben werden soll, da die Zuwegung/Erschließung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geklärt werden kann.

Der im rechtskräftigen Bebauungsplan für die Halbinsel Pouch als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzte Bereich wird im FNP auch weiterhin generalisiert als Verkehrsfläche/Parkplatz dargestellt. Dabei wird nicht nach dem Eigentum der Flächen unterschieden. Es handelt sich um einen regional bedeutsamen Standort, dessen Nutzungen entsprechende Stellplätze voraussetzen.“ Schließlich kann der Parkplatz außerhalb der öffentlichen Flächen auch privatrechtlich im Rahmen der Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes bewirtschaftet werden.

Nachdem der Flächennutzungsplan der Gemeinde Muldestausee Ende September seine Rechtskraft erlangte, setzte der Gemeinderat die entsprechende Beschlussfassung abschließend um. Zuvor wurden erneut die betroffenen Ortschaftsräte zur geplanten Beendigung des Verfahrens angehört, wobei Pouch am 10.10.2022 und Mühlbeck am 12.10.2022 einstimmig der geplanten Beendigung zustimmten, was schließlich der Gemeinderat am 19.10.2022 (bei 21 Anwesenden mit 16-Ja-Stimmen, 4-Neinstimmen und einer Enthaltung) per Beschluss bestätigte.

Weitere Grundvoraussetzung für die Zulässigkeit eines Vorhabens nach bauplanungsrechtlichen Kriterien ist die ausreichende gesicherte Erschließung des Grundstücks. Dies beinhaltet mindestens den Anschluss des Baugrundstücks an das öffentliche Straßennetz sowie die Versorgung mit Wasser und Elektroenergie und die Abwasserversorgung, wobei sicherzustellen ist, dass bereits bei Fertigstellung des Vorhabens die genannten Auflagen benutzbar sind. Ein Anschluss an das öffentliche Straßennetz ist nicht gegeben und wird durch den Vorhabenträger selbst sogar behindert, indem (siehe Stellungnahme aus dem B-Plan-Verfahren) die Flächen vom öffentlichen Raum abgeschnitten bleiben sollen.

In der Gesamtbetrachtung erfüllte der Gemeinderat Muldestausee nach mehrjähriger Befassung in der Sache sowie Beteiligung aller relevanten Akteuren nunmehr seine Pflicht, städtebaulich nicht vertretbare Planungen zu beenden. Die ursprünglichen, entsprechend der Bebauungspläne „Halbinsel Pouch (3. Änderung aus dem Jahr 2011)“ und „Bootsanlegestelle und Wassersportzentrum Mühlbeck (2. Änderung vom 22.12.2010)“, festgesetzten Nutzungen sollen, ergänzt durch wasserrechtlich bereits genehmigte Einzelvorhaben, zunächst plangemäß umgesetzt werden. Alle rechtskräftigen Bebauungspläne finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Muldestausee.

Ferid Giebler

Bürgermeister

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