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Grundsteuerreform 2022 – Informationen des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Bodenrichtwert
Bodenrichtwert

Aufgrund der Grundsteuerreform sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet, vom 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den Stichtag 01.01.2022 elektronisch, zum Beispiel kostenfrei über „Mein ELSTER", beim Finanzamt abzugeben.

Im Juni 2022 erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Sachsen-Anhalt dazu ein Informationsschreiben. Darin finden Sie allgemeine Hinweise zur Grundsteuerreform sowie konkrete Angaben zu Ihrem jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss.

Die beigefügte Checkliste des Ministeriums soll helfen, die Erklärungsabgabe vorzubereiten.

Einer der abgefragten Punkte, ist der Bodenrichtwert des Grundstückes.

Unter dem folgenden Link, können Sie diesen im Sachsen - Anhalt Viewer ablesen:

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de

Weitere Informationen unter:

https://mf.sachsen-anhalt.de/steuern/grundsteuer/informationen-fuer-grundstueckseigentuemer/#c302202

Eine kleine Hilfestellung für die Eingabe, haben wir Ihnen dies kurz unter der Anlage " Bodenrichtwert" zusammengefasst.

 

Symbol Beschreibung Größe
Checkliste Grundsteuererklärung
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© Franziska Furche-Sturm E-Mail

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