Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligen lassen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen lassen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für:
Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen.
Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden. Die Verlängerung der Arbeitszeit wird durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind sowohl bei kontinuierlichen Schichtbetrieben als auch bei Saison- und Kampagnenbetrieben tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.
Für Bau- und Montagestellen kann ohne besondere Voraussetzungen eine längere tägliche Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.
Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.
Sie können eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit Ihrer Arbeitnehmenden unter folgenden Voraussetzungen beantragen:
für einen kontinuierlichen Schichtbetrieb
für Bau- und Montagestellen
Für Ihren Saison- oder Kampagnebetrieb
Für alle Betriebe:
Zusätzlich bei kontinuierlichen Schichtbetrieben:
Zusätzlich bei Bau- und Montagestellen:
Zusätzlich bei Saison- und Kampagnebetrieben:
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Sie können die Bewilligung für die Abweichungen zur täglichen Arbeitszeit schriftlich beantragen. Dafür führen Sie die folgenden Schritte durch:
Die Entscheidung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen.
Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt