Das Ordnungsamt informiert: Leinenpflicht für Hunde in geschlossenen Ortschaften
Hundehalterinnen und Hundehalter werden darauf hingewiesen, dass innerhalb geschlossener Ortschaften eine Leinenpflicht für Hunde ganzjährig, unabhängig von der Brut- und Setzzeit besteht. Dies gilt auch für öffentliche Parkanlagen, Wiesen und sonstige öffentliche Flächen in den Ortsteilen.
Die Leinenpflicht dient insbesondere dem Schutz und der Rücksichtnahme gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern sowie Kindern, Spaziergängern und weiteren Tieren. Auch wenn ein Hund gut erzogen ist und zuverlässig auf Zuruf reagiert, ist die vorgeschriebene Leine innerhalb der entsprechenden Bereiche zu verwenden.
Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die Leinenpflicht konsequent zu beachten und ihre Hunde entsprechend anzuleinen. Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bitte tragen Sie durch die Einhaltung der Leinenpflicht zu einem sicheren und rücksichtsvollen Miteinander in unseren Ortsteilen bei. Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis.