Gewährung einer Zuwendung aus Brauchtumsmitteln beantragen
Die Gemeinde Muldestausee fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel das kulturelle, sportliche und soziale Leben in ihren Ortsteilen durch die Vergabe von Brauchtumsmitteln. Antragsberechtigt sind unter anderem Vereine, Kirchengemeinden, ehrenamtlich Tätige sowie Interessen- und Selbsthilfegruppen.
Verfahrensablauf
Für die Beantragung ist das Formular „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Brauchtumsmitteln“ vollständig ausgefüllt bis spätestens 31. März des jeweiligen Jahres einzureichen. Nach Abschluss der geförderten Maßnahme ist der „Verwendungsnachweis Brauchtumsmittel“ einschließlich der erforderlichen Belege fristgerecht bis spätestens 31. Januar des Folgejahres vorzulegen. Nur vollständig eingereichte Anträge und Verwendungsnachweise können berücksichtigt werden.
Hinweise
- Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- Fördermittel dürfen ausschließlich für den bewilligten Zweck verwendet werden.
- Der Verwendungsnachweis mit den erforderlichen Belegen ist bis spätestens 31. Januar des Folgejahres einzureichen.
Gebühren
Für die Beantragung von Brauchtumsmitteln werden keine Gebühren erhoben.
Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Brauchtumsmitteln besteht nicht.