Auf der Grundlage der 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt einschl. 1. und 2. Änderung sind Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Horte, Schulen geschlossen. Der Anspruch der Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten ist eingeschränkt.
Von der Schließungsverfügung ausgenommen sind u.a. gemäß § 11 Abs. 4 Ziffer 5 der VO betreuungsbedürftige Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, wenn ein Erziehungsberechtigter zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen gehört. Diese Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.
Es kann eine Notbetreuung in Anspruch genommen werden, wenn mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt ist bzw. alleinerziehend berufstätig ist und keine private Betreuung möglich ist.
Der/Die Personensorgeberechtigte/n haben dem Träger gegenüber schriftlich die Bestätigung/en des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten bzw. bei Selbständigen durch schriftliche Eigenauskunft unverzüglich nachzuweisen. Das beigefügte Formular kann hierfür genutzt werden.
Hinweis: Die Notbetreuung im Hort deckt nur die vereinbarte Betreuungszeit lt. Betreuungsvertrag ab wie zur Schulzeit. Für eine eventuelle Notbetreuung in der Schule wenden Sie sich bitte an die Schuleinrichung. [Kontakte Schulen]
Die Mittagsverpflegung während der Notbetreuungzeit ist durch die Eltern selbst anzumelden bzw. abzumelden.
13.01.2021: Elternbeiträge: Das Kabinett hat endlich entschieden, dass das Land die Elternbeiträge für die Eltern übernimmt, die ihre Kinder nicht in die Notbetreuung geben (dürfen). Aufgrund dessen wurde in der Verwaltung entschieden, für den Monat Januar 2021 keine Beiträge einzuziehen. Die Abrechnung für notbetreute Kinder wird im Gemeinderat voraussichtlich im Februar festgelegt.
Informationen zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld [hier klicken]
Ihren Antrag richten Sie per Post an
Gemeinde Muldestausee
Soziales - Notbetreuung
Neuwerk 3, 06774 Muldestausee
oder per E-Mail an: Sozialamt@gemeinde-muldestausee.de
Telefon: 03493 92995-36 Frau Stark
Telefon: 03493 92995-37 Frau Hennig