Die Gemeinde Muldestausee (ca. 12.000 EinwohnerInnen) ist eine dynamische und wachsende Gemeinde. Die zentrale Lage und Nähe zu städtischen Metropolen Leipzig und Halle, zur Landeshauptstadt Magdeburg und der reizvollen Landschaftsgürtel mit dem Goitzsche- und Muldestausee und der Dübener Heide bieten eine hohe Lebensqualität.
Die Gemeinde Muldestausee sucht für die Kindertagesstätte „Mutzikiepchen“ im OT Gossa zum 01.11.2022 eine
Leitung der Kindertageseinrichtung (m/w/d)
Ihre Aufgaben:
- Leitung einer mehrgruppigen, nach dem offenen Konzept arbeitenden Kindertageseinrichtung, mit 35 Plätzen für Kinder unter drei Jahren, 55 Plätzen für Kinder von drei Jahren bis zum Eintritt in die Schule und 90 Plätzen für die Betreuung von Schulkindern bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang;
- Dienst- und Fachaufsicht über ein Team bestehend aus 22 pädagogischen Fachkräften und zwei technischen Kräften;
- Weiterentwicklung und Umsetzung eines zeitgemäßen pädagogischen Konzeptes für die Einrichtung in enger Zusammenarbeit mit dem Team und dem Träger auf der Grundlage fundierter und einschlägiger Fach- und Gesetzeskenntnisse;
- enge Zusammenarbeit mit dem Träger/Jugendamt und den Leitungen der anderen gemeindlichen Kindertageseinrichtungen;
- Netzwerkarbeit, Kooperation innerhalb des Sozialraumes sowie mit anderen Institutionen;
- sämtliche Belange zur Sicherstellung des Einrichtungsbetriebes im Bereich Organisation und Verwaltung (u.a. Budgetverwaltung, Personaleinsatzplanung, Dokumentation u.a.);
- konstruktive Zusammenarbeit mit Eltern und dem Elternbeirat;
- Verantwortung für Sicherheit, Hygiene, Arbeitsschutz.
Ihr Profil:
- pädagogische Fachkraft nach § 21 Abs. 3 KiFöG LSA mit entsprechenden Aus-, Fort- oder Weiterbildungen für die Leitungsaufgabe bzw. der Bereitschaft zur Weiterbildung
- Leitungs- und Organisationskompetenz, Fähigkeiten zur konstruktiven Personalführung und zur Teamentwicklung, Entscheidungskompetenzen im Sinne der Gesamtinteressen der Einrichtung und des Trägers;
- Erfahrungen in den vielfältigen Verwaltungstätigkeiten einer Kindertageseinrichtung, Sicherheit im Umgang mit dem PC, der Betriebsorganisation und der Budgetverwaltung;
- selbstständige, strukturierte Arbeitsweise, Flexibilität, Durchsetzungsvermögen und Belastbarkeit sowie Einfühlungsvermögen und Kommunikationsstärke;
- Führerschein Klasse B.
Wir bieten:
- eine Vollzeitbeschäftigung mit 39,5 Wochenstunden bis 31.12.2022, ab 01.01.2023 mit 39 Wochenstunden in der Gemeinde Muldestausee.
- Vergütung erfolgt entsprechend des TVöD – VKA für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst;
- eine interessante, verantwortungsvolle Tätigkeiten mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten in einer konzeptionell und organisatorisch gut aufgestellten Einrichtung mit einem motivierten Team;
- enge Kooperation und Unterstützung durch die Gemeinde Muldestausee als Träger, Fachberatung sowie einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit und kollegiale Beratung im Team;
- die Möglichkeit einer flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeitgestaltung;
- die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen.
Auf die bevorzugte Berücksichtigung von Schwerbehinderten bei Vorlage gleicher Eignung wird geachtet. In diesem Fall ist das Beifügen des entsprechenden Nachweises in den Bewerbungsunterlagen erforderlich.
Aussagefähige Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, erweitertes Führungszeugnis usw.) bis zum 08. August 2022 zu richten an:
Gemeinde Muldestausee
OT Pouch
Stichwort: „Bewerbung LeiterIn Kita Gossa“
Neuwerk 3
06774 Muldestausee
Für weitere Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung steht Ihnen die Personalabteilung, Frau Böhland, Tel.-Nr.: 03493/92 99 540, zur Verfügung.
Eingangsbestätigungen werden nicht ausgefertigt. Mit der Bewerbung entstehende Kosten werden von uns nicht übernommen. Nach dem Bewerbungsfristende eingehende Bewerbungen (Datum des Posteingangsstempels) werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Die datenschutzrechtliche Vernichtung erfolgt drei Monate nach Beendigung des Stellenbesetzungsverfahrens.