Standesamt
Vom Anfang bis zum Ende
Das Standesamt der Gemeinde Muldestausee befindet sich in unserem Verwaltungsgebäude im OT Pouch. Es ist für alle Einwohner der Gemeinde Muldestausee zuständig.
Beim Begriff Standesamt denken viele Menschen zunächst an die Eheschließung. Tatsächlich umfasst das Aufgabenspektrum des Standesamtes jedoch deutlich mehr. Das Standesamt ist die Anlaufstelle für die amtliche Erfassung und Beurkundung der wichtigsten Lebensereignisse. Hier werden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle registriert und beurkundet. Ebenso ist das Standesamt für amtliche Beglaubigungen von Dokumenten, Namensänderungen, Berichtigungen, Kirchenaustritte, Vaterschaftsanerkennungen und Ausstellung von Personenstandsurkunden zuständig.
Schriftliche Urkundenanforderungen oder sonstige Anliegen können Sie per Post, Fax oder E-Mail an uns richten.
Das Standesamt der Gemeinde Muldestausee erreichen Sie wie folgt:
Standesamt / Beurkundung Personenstandsfälle / Kirchenaustritte / Vaterschaftsanerkennung: Detailseite
Anmeldung einer Eheschließung
Wenn Sie eine Eheschließung anmelden möchten, sollten Sie sich bei einem persönlichen Beratungsgespräch im Standesamt erkundigen, welche Unterlagen zur Eheschließung notwendig sind.
Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung, wenn:
- beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- beide ledig sind
Folgende Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- (eine aktuelle Meldebescheinigung)
- aktuelle Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern
- Vaterschaftsanerkennung bei gemeinsamen Kindern
- soll die Eheschließung von einem Partner allein angemeldet werden, eine schriftliche Vollmacht des nichtanwesenden Partners
- bei Vorehen: Eheurkunde und Grund der Auflösung (bspw. Scheidungsurteil / Sterbeurkunde)
Haben einer oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist grundsätzlich ein Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Auch wenn Sie die Ehe im Ausland schließen möchten oder geschlossen haben, sollten Sie persönlich im Standesamt vorsprechen.
Terminabsprachen
Terminabsprachen können im Rahmen der Öffnungszeiten telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Orte zum Heiraten
Ca. 50 Paare geben sich jährlich im hiesigen Standesamt das Ja-Wort. Bei aller Bürokratie darf die Romantik nicht zu kurz kommen und deshalb bietet die Gemeinde Muldestausee verschiedene Lokalitäten zur Eheschließung an.
Hausgeburt
Die Anzeige einer Geburt muss binnen einer Woche beim Standesamt erfolgen. Anzeigen kann jeder Elternteil und jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war. In der Anzeige werden alle notwendigen Daten zu Kind und Eltern aufgenommen. Damit die Geburt beurkundet werden kann, sind sämtliche Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde von Mutter und Vater, Heiratsurkunde, evtl. Scheidungsurteil, vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung, evtl. Sorgerechtserklärung, evtl. Namenserteilung) erforderlich. Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt, in dessen Bereich die Geburt erfolgt ist.
Ein geliebter Mensch ist verstorben - was ist zu tun?
Bei einem Trauerfall ist es wichtig zu wissen, dass die Bestattungsunternehmen es als ihre eigentliche Aufgabe ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur Seite zu stehen. Das betrifft entsprechend Ihren Wünschen die Ausrichtung und Durchführung der Bestattungen, die Erledigung der Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern. Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber nur reibungslos geschehen, wenn die entsprechenden Unterlagen stets griffbereit sind (Familienstammbuch, Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Partners, evl. Scheidungsurteil, Personalausweis). Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bereich der Tod eines Menschen eingetreten ist.
Besondere Beurkundungen
Kirchenaustritt
Wenn man aus der Kirche oder Religionsgemeinschaft austreten möchte, kann man das im Land Sachsen-Anhalt beim Standesamt tun, sofern man seinen Hauptwohnsitz in dessen Zuständigkeitsbereich hat.
Die Erklärung kann nur jeder persönlich abgeben. Vorzulegen ist der Personalausweis. Die Gebühr für einen Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.
Erklärungen zur Namensführung
Sollten sie verwitwet oder geschieden sein, können Sie Ihren Geburtsnamen oder einen vor der Ehe geführten Namen wieder annehmen. Die Erklärung können Sie beim Standesamt unter Vorlage folgender Unterlagen abgeben:
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde
- Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde
- Personalausweis
Namenserklärungen können auch für Kinder abgegeben werden. Bitte sprechen Sie dazu persönlich im Standesamt vor.
Für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften wird eine Gebühr von 30,00 Euro erhoben.
Personenstandsfälle im Ausland
Für die Beurkundung von Personenstandsfällen im Ausland (Geburt, Eheschließung und Sterbefall) ist das Standesamt des Wohnsitzes zuständig. Zwecks näherer Auskünfte sprechen Sie bitte persönlich im Standesamt vor.