Steuer- und Abgabentermine

Grundbesitzabgaben / Gewerbesteuervorauszahlungen / Hundesteuer

Quartalszahler: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. des laufenden Jahres

Jahreszahler: 01.07.des laufenden Jahres

Straßenreinigungsgebühren

01.07. des laufenden Jahres

Gewässerunterhalt  

nach Bescheiderstellung

Elternbeiträge

zum 05. des laufenden Monats

Hinweis

Die Bescheide für Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Straßenreinigung werden nicht jährlich ausgestellt, sondern gelten bei Erstausstellung bis auf Widerruf bzw. bis sich Änderungen ergeben.

Alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diese Zahlungstermine einzuhalten. Für verspätet eingehende Steuerzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden.

Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats werden fällige Beträge immer rechtzeitig eingezogen. Den Steuerpflichtigen entstehen dadurch keinerlei Kosten und Nachteile. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.