Jubiläumszuwendungen und Ehrungen

Anträge auf Zuwendungen für Jubiläen für Ortschaften, Vereine, Verbände, Schulen, Kindertagesstätten und Ortsfeuerwehren sind schriftlich mit Nachweis zum Bestehen bis spätestens 31. August des Kalenderjahres für das Folgejahr zu stellen. Im Antrag (formlos) ist der Zuwendungszweck zu benennen.

Die Zuwendungen können nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen wird durch diese Richtlinie nicht begründet.