Reisepass abholen
Der Reisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der Sie ihn beantragt haben.
Allgemeine Informationen
Sie holen Ihren Reisepass bei dem Bürgeramt ab, wo Sie ihn beantragt haben. Hierzu ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Ihren alten Reisepass geben Sie bei der Abholung ab oder lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Reisepass in der Zwischenzeit verloren haben oder wenn er gestohlen wurde, melden Sie den Verlust oder den Diebstahl dem Bürgeramt oder bei der Polizei. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Verlust- und Diebstahlanzeige an.
Wenn Sie den Reisepass nicht selbst abholen können, können Sie auch eine andere Person, die 16 Jahre oder älter ist und sich selbst ausweisen kann, schriftlich bevollmächtigen. Um den Reisepass Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
Erforderliche Unterlagen
- Ihr alter Reisepass (Ausnahme: alter Reisepass ist wegen Verlust oder Diebstahl nicht mehr vorhanden oder Sie hatten bisher noch keinen Reisepass )
Bei Vertretung:
- Vollmacht zur Abholung eines Personaldokumentes
- Ausweisdokument der abholenden Person
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.