Antrag auf Wunsch- und Wahlrecht nach dem Kinderförderungsgesetz

Grundsätzlich haben Kinder einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Möchten Sie, dass Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung außerhalb der Gemeinde Muldestausee besucht oder dort verbleibt, können Sie die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts nach dem Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beantragen.

Mit diesem Antrag prüft die Gemeinde Muldestausee, ob die Voraussetzungen für die Betreuung außerhalb des Gemeindegebietes sowie die damit verbundene Kostenübernahme vorliegen.

Gebühren

Für die Bearbeitung des Antrags werden keine Gebühren erhoben.